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Land: | Ungarn (Europa) |
Epoche: | Die Revolution von 1848 (1848-1849) |
Typ: | Umlaufendes Geld |
Kommentar: | 1848 |
Stückelung: | 2 Forint |
Material: | Papier |
Beschreibung: | Gegen die Fälschung von Kossuth-Banknoten erließ Feldmarschall Haynau folgende Bekanntmachung: Bekanntmachung. Damit soll jeder darüber informiert werden, dass der Umlauf sogenannter „ungarischer Kossuth-Banknoten“ als illegales Geld verboten ist. Wer über solches illegales Geld verfügt, sei es im Besitz einer Privatperson oder eines öffentlichen Fonds, wird von der nächstgelegenen Strafverfolgungsbehörde mitgenommen. k. an das Stadtkommando, das verpflichtet ist, die vernichteten Banknoten unverzüglich an das Landkommando zu senden. Banknoten, die nicht innerhalb von 48 Stunden nach dieser Ankündigung ausgehändigt werden, werden nicht nur beschlagnahmt, sondern ihr Besitzer wird auch gerichtlich bestraft. Im Hauptquartier in Bana, am 1. Juli 1849. Feldmarschall Haynau |
Motiv: | Lajos Kossuth |